Wann Sie wie viel Kapitalertragsteuer zahlen müssen

Aus Geld mehr Geld zu machen, ist in der Regel erfreulich: Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Verkäufen von Geldanlageprodukten sind jedoch fast immer in einer bestimmten Höhe steuerpflichtig. Das können Sie beachten, um Steuern zu sparen.

Sie haben Geld angelegt und einen Ertrag erzielt, zum Beispiel aus Verkäufen von Geldanlagen, Zinsen, Dividenden oder anderen Renditen? Dann fällt auf diesen Ertrag unter Umständen Kapitalertragsteuer an. Diese Steuer gehört zur Einkommensteuer und wird im §44 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt.

Das ist der Steuersatz bei der Kapitalertragsteuer

Diese Steuer liegt derzeit bei 25 Prozent. Dazu kommt ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Kapitalertragsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. In der Regel wird die Kapitalertragsteuer als sogenannte Abgeltungssteuer von Ihrer Bank oder Sparkasse direkt an das Finanzamt abgeführt und damit abgegolten.

Wann Sie diese Steuer bezahlen müssen – und wann nicht

Bezahlen müssen Sie diese Steuer jedoch nur, wenn Sie den Freibetrag für Kapitalerträge überschreiten. Seit 2023 liegt dieser bei 1.000 Euro pro Jahr. Für Verheiratete und Verpartnerte sind es 2.000 Euro pro Jahr. Das bedeutet: Sie können insgesamt bis zu 1.000 Euro aus Zinsen, Dividenden und anderen Renditen von Geldanlageprodukten steuerfrei erhalten. 

Ihren Freibetrag können Sie ausnutzen, indem Sie Ihrer Sparkasse oder Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Andernfalls wird die Steuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Kapitalertragsteuer versus Abgeltungssteuer

Die Kapitalertragsteuer wird oft auch als Abgeltungssteuer (auch: Abgeltungsteuer) bezeichnet. Genau genommen handelt es sich dabei aber nur dann um die Abgeltungssteuer, wenn die Kapitalerträge automatisch abgegolten wurden, also etwa von Ihrer Bank oder Sparkasse direkt an das Finanzamt abgeführt wurden. In der Regel ist das der Fall. Wenn Sie allerdings Kapitalerträge bei Instituten mit Sitz im Ausland erzielt haben, ist eine Abgeltungssteuer im engeren Sinn nicht möglich: Sie müssen selbst tätig werden und die Erträge an das Finanzamt melden.

Gibt es Investitionsmöglichkeiten, bei denen Sie diese Steuern sparen können?

Im Gegensatz zu vielen sonstigen Kapitalanlagen, ist der Verkauf von physischem Gold nach §23 Einkommensteuergesetz (EStG) in Deutschland steuerfrei, wenn man es mindestens ein Jahr lang besessen hat. Nach mindestens 12 Monaten Haltedauer fällt weder Einkommensteuer, noch Kapitalertragsteuer oder Abgeltungssteuer an.

Nachfolgend sehen sie zwei Sparpläne mit 100,- Euro pro Monat bzw. 1.200,- Euro pro Jahr und angenommenem Zinssatz bzw. Wertsteigerung von 9% pro Jahr. In diesem Vergleich summiert sich der Wertzuwachsvorteil ohne eine Abgeltungssteuer in 30 Jahren auf fast 70.000,- Euro an:

Sparplan mit Abgeldtungssteuer
Sparplan mit Steuerabzug
Sparplan ohne Abgeldtungssteuer
Sparplan ohne Steuerabzug

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Häufig gestellte Fragen zur Kapitalertragsteuer



Gibt es für die Kapitalertragsteuer einen Freibetrag?


In 2026 beträgt der Freibetrag für die Kapitalertragsteuer 1.000 Euro pro Person. Sie können also 10.000,- Euro mit 10% Wertsteigerung pro Jahr anlegen, ohne dass Kapitalertragsteuer anfällt. Für eine solide private Altersvorsorge sollten sie ein vielfaches dieser Summe ansparen. Daher macht es sehr viel Sinn, nach Möglichkeiten des Vermögensaufbaus zu suchen, wo keine Kapitalertragsteuer auf Ihre Wertzuwächse, Zinsen, Renditen oder Ausschüttungen anfällt.



Wie viel Kapitalertragsteuer muss ich zahlen?


Haben Sie aus Kapitalerträgen mehr als den Freibetrag erwirtschaftet, müssen Sie diese in Deutschland mit 25 Prozent versteuern. Dazu kommt ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Kapitalertragsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer.



Was zählt zu Kapitalerträgen?


Kapitalerträge sind Einnahmen aus der Hingabe von Geldvermögen – zum Beispiel Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen aus Fonds oder Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren.



Was versteht man bei Kapitalerträgen unter der Abgeltungssteuer?


Bei der Abgeltungssteuer handelt sich um Steuern, die für Kapitalerträge einbehalten und an das Finanzamt abgeführt werden. Abgeltungssteuer ist also ein anderer Begriff für die Kapitalertragsteuer. Wird die Anlage KAP ausgefüllt, sind neben sämtlichen Kapitalerträgen auch die einbehaltenen Steuern anzugeben.



Wann müssen Kapitalerträge nicht versteuert werden?


Es fällt keine Besteuerung auf Kapitalerträge an, wenn deren Höhe unter dem Freibetrag bleibt, oder wenn sie Investitionen wählen, die grundsätzlich nicht dieser Steuern unterliegen.



Steuern vermeiden: Wie kann die Steuer auf Kapitalerträge verringert werden?


Wenn sie beispielsweise in physisches Gold investieren, unterliegen Wertzuwächse nach mindestens 12 Monaten Haltedauer weder der Einkommensteuer, noch der Kapitalertragsteuer oder Abgeltungssteuer.



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